Im Sinne der „Active City“-Strategie sind Entscheidungen zur Entwicklung der Sportflächen grundsätzlich auf Grundlage umfangreicher Bedarfsanalysen auf regionaler Ebene zu treffen. Die Sportstättenbedarfsermittlung ist als Daueraufgabe zu verstehen. Dennoch verfügt Hamburg nach wie vor über keine systematische Sportstättenbedarfsplanung. Bereits im Jahr 2021 hat dies der Rechnungshof in seinem Jahresbericht kritisiert:
„Ein wirtschaftlicher und sparsamer Einsatz staatlicher Mittel im Bereich des Sportstättenbaus setzt voraus, dass er bedarfsgerecht auf Basis einer validen Sportstättenbedarfsplanung erfolgt. Die ergriffenen Initiativen werden dem nicht gerecht, weil ihnen jeweils nur eine ausschnittsweise Betrachtung zugrunde liegt.
Folglich fehlt es an einer systematischen und umfassenden Erfassung der Sportbedarfe und an einer darauf aufbauenden strategischen Planung. Die hierfür erforderlichen Bedarfsanalysen müssen auf Basis gleicher Kriterien und Verfahren erfolgen, welche die Behörde für Inneres und Sport (BIS) aufgrund ihrer übergeordneten Zuständigkeit für die Sportstättenbedarfsplanung hamburgweit entwickeln und festlegen muss.“ (Rechnungshof Freie und Hansestadt Hamburg, Jahresbericht 2021, Seite 177 fortfolgende https://www.hamburg.de/resource/blob/246098/7115078ab67ebe4e6cfd 039111002c08/jahresbericht-2021-pdf-data.pdf).
