Den bezirklichen Sportstätten kommt eine wichtige Funktion zu. Sie ermöglichen den Sportvereinen und Mitgliedern unter anderem die Ausübung ihres Sportes. Dafür müssen sie instand gehalten, bei Bedarf modernisiert und auch neu gebaut werden. Für die bezirklichen Sportanlagen ist das Fachamt Bezirklicher Sportstättenbau (M/BS) zuständig. Laut Selbstbeschreibung arbeitet es „als Baudienstleister für alle sieben Hamburger Bezirke. In enger Abstimmung mit der Bezirksverwaltung und -politik umfassen die Dienstleistungen vor allem Bauherrentätigkeiten sowie Planungs- und Ingenieurleistungen für Neubauvorhaben, aber auch Instandsetzungs- und Bauunterhaltungsmaßnahmen im Hochbau sowie Garten- und Landschaftsbau insbesondere auf öffentlichen Sportplätzen.“ (vergleiche https://www.hamburg.de/mitte/bezirklicher-sportstaettenbau/). Die Unterhaltungs- und Ersatzinvestitionsmittel bei den unüberdachten Sportanlagen werden von den Bezirken verwaltet, sind seit Jahren jedoch nicht auskömmlich.
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22/9278 |
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