• Wahlkreis 11: Eilbek, Jenfeld, Marienthal, Tonndorf und Wandsbek

Drucksache: 22/9756 |
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In Marienthal (Oktaviostraße, Nöpps, Kielmannseggstraße, Ernst-Albers-Straße et cetera) wurde über Jahre hinweg das Parken von Fahrzeugen rechts neben der Bordsteinkante geduldet, obwohl das Schild „Parken auf dem Gehweg“ fehlte. Seit dem Frühjahr 2021 wird das Gehwegparken von der Polizei als Ordnungswidrigkeit geahndet. Eine Bürgerinitiative formierte sich gegen das Parken auf der Straße. Die Initiative beschwert sich, dass mit dem Straßenparken eine mangelnde Einsehbarkeit des Straßenraumes bei der Ausfahrt von den Grundstücken und damit eine höhere Unfallgefahr, insbesondere für Fahrradfahrer, entsteht, und über einen Mangel an Parkraum.

In der Bezirksversammlung Wandsbek haben sich mehrere Fraktionen für das Parken auf dem Gehweg ausgesprochen, jedoch gab die zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 zusammen mit dem Polizeikommissariat 37 in der BV-Drs. 21-4059 an, dass „gemäß der allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrs-Ordnung das Gehwegparken nur dort angeordnet werden (kann), wo die Bordsteine ausreichend abgeschrägt und niedrig sind.“ Bordsteine, die höher als 7 cm sind, könnten für das (halbachsige) Gehwegparken weder durch Verkehrszeichen noch durch Fahrbahnmarkierungen angeordnet werden. Für die entsprechende Herstellung der Bordsteinhöhen wäre der Straßenbaulastträger zuständig.

Die Oktaviostraße wurde nunmehr umgebaut und an sieben Stellen eingeengt und der nördliche Begleitstreifen zwischen Fahrbahn und öffentlichem Gehweg für den ruhenden Verkehr freigegeben.