Immer wieder berichten Anwohnerinnen und Anwohner, dass Parkraum in ihrer Wohnstraße verschwindet. Nicht selten ändert sich die Parkanordnung von einem auf den anderen Tag und wo gestern das Parken noch erlaubt war, ist es nun nicht mehr. Hinlänglich bekannt ist das Beispiel aus Marienthal. Rund um die Oktaviostraße war das Parken einachsig auf dem Bordstein jahrelang geduldet, bis es auf einmal geahndet wurde, weil das halbachsige Parken ab einer Kantsteinhöhe von sieben Zentimetern aufwärts nicht gestattet sei (Drs. 22/9756).
Andernorts wurden Eichenspaltpfähle eingesetzt, um das Parken einzuschränken, wie zum Beispiel in der Jenfelder Straße und jüngst in der Straße Am Schulgarten. Durch den plötzlichen Wegfall von Stellflächen verschärfte sich die Parkplatzsuche erheblich. Vielen ist es nicht möglich, ihr Fahrzeug auf ihrem Grundstück abzustellen oder eine Tiefgarage anzumieten, auch weil es diese Möglichkeiten dort schlicht nicht gibt. Insbesondere mobilitätseingeschränkte Menschen treffen die neuen Regelungen hart. Diese Menschen haben oftmals nicht die Möglichkeit, ihr Fahrzeug mehrere Hundert Meter vom Wohnort abzustellen oder andere Mobilitätsangebote zu nutzen.
Fraglich ist, warum in regelmäßigen Abständen straßenweise neue Regelungen der Parkflächen erfolgen und damit die gelebte Praxis der Nutzung des öffentlichen Raums geändert wird, ohne ersichtlichen Grund. Dadurch wird künstlicher Parkdruck erzeugt.