• Wahlkreis 11: Eilbek, Jenfeld, Marienthal, Tonndorf und Wandsbek

Drucksache: 22/14274 |
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Im Koalitionsvertrag von SPD und GRÜNEN steht im Kapitel Sport: „Wir unterstützen den Sport bei der Umsetzung der im Hamburger Klimaplan und Klimaschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen, etwa der Ausstattung von Dächern mit Solarthermie, Photovoltaik oder Begrünung.“ Dem Fragensteller sind in letzter Zeit einige Hinweise zugegangen, die bezüglich der städtischen Sportrahmenvertragsflächen hierzu einige Fragen aufwerfen. Es steht im Raum, dass Vereine auf Flächen, die ihnen von der Stadt im Rahmen von Sportrahmenvertragsflächen überlassen worden sind, seit 2019 keine Photovoltaikanlagen oder Ladesäulen errichten können, weil die Einspeisung von überschüssigem und nicht selbstverbrauchtem Strom nach den Vertragsbestandteilen des Sportrahmenvertrags eine wirtschaftliche/gewerbliche Nutzung darstellt, die im Vertrag nicht zulässig sei. Angeblich konnte dieser Sachverhalt seit 2019 nicht im Sinne der investitionswilligen Sportvereine gelöst werden.