Laut Pressemitteilung der Behörde für Inneres und Sport vom 12.05 20 stehen die Hamburger Schulsporthallen ab Dienstag nach Pfingsten (02.06.20) wieder für die Nutzung durch die Hamburger Sportvereine zur Verfügung. Diese können die Hallen dann wochentags ab 17 Uhr nutzen. Für die Entscheidung über die Überlassung und Benutzung von Schulsportstätten nach 17 Uhr und ganztags am Wochenende sind die Bezirksämter zuständig. Die Schulleitung ist zu den Anträgen auf Überlassung zu hören. Die Öffnung der Hallen für Sportvereine scheint in letzter Zeit jedoch nicht reibungslos zu verlaufen. So gibt es vermehrt Hinweise, dass dies in einzelnen Bezirken nicht geklappt hat beziehungsweise dass die Schulen (sowohl allgemeinbildende Schulen als auch Berufsschulen) die Zeiten nach 17 Uhr nicht freigeben, obwohl diese Zeiten keine Schulzeiten sind. Außerdem sollen Schulsporthallen teilweise als Lagerflächen für Schulinventar und als Unterrichtsraum genutzt werden.
Drucksache:
22/522 |
Datum:
|
Urheber:
Hier können Sie die Drucksache einsehen: