Im Sportausschuss am 10. September 2020, in dem der „Achte Hamburger Sportbericht“ diskutiert wurde, wurde unter anderem festgestellt, dass die Einrichtung des Nutzerbeirats eine richtig gute Idee sei, mit ihm sei ein strukturelles Defizit beseitigt worden. Schulbau Hamburg plane die Schulsportanlagen nun nicht mehr alleine, sondern binde die örtlichen Vereine und deren speziellen Bedarfe und Interessen von Anfang an in den Verfahrens- und Planungsprozess ein (vergleiche Drs. 22/1835). Weiterhin teilt der Senat in der Beantwortung eines Auskunftsersuchens der Bezirke (vergleiche BV-Drs. 21-1295, Bezirksversammlung Wandsbek) Folgendes mit:
„Das Augenmerk des Nutzungsbeirats liegt ausdrücklich nicht in der Klärung individueller Bedarfe bei der Planung und Umsetzung einzelner Baumaßnahmen. Hierfür hat der Senat gemeinsam mit den Bezirksämtern, den Realisierungsträgern SBH | Schulbau Hamburg und GMH | Gebäudemanagement Hamburg sowie mit dem organisierten Sport geeignete Rahmenbedingungen geschaffen, die den Ansprüchen aller Beteiligten gerecht werden. Zentraler Ansprechpartner für die Belange des Vereinssports sind die Hamburger Bezirksämter, die für die Vergabe der Nutzungszeiten an die Vereine zuständig sind. In einem engen Austausch stehen Bezirksämter und Vereinssport auch mit den für den Bau und die Bewirtschaftung der Hamburger Schulen verantwortlichen Dienstleistern SBH | Schulbau Hamburg und GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH. Diese informieren die Bezirksämter regelmäßig über die zukünftigen Planungen für Schulsporthallen. Bedarfe und konkrete Projekte werden darüber hinaus in der Arbeitsgemeinschaft Sport thematisiert, in der regelmäßig Vertreter von SBH/GMH, den Bezirksämtern, dem Landessportamt und dem Hamburger Sportbund zusammenkommen.
Konkrete Projekte vor Ort werden darüber hinaus in der Regel auch mit denjenigen Sportvereinen abgestimmt, die die Sporthallen vor Ort nutzen.“