Drucksache:
22/354 |
Datum:
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Mit der Drs. 22/251 hat der Senat die zusätzliche Nutzung der Schulsporthallen unter anderem in der Ferienzeit aus Kostengründen ausgeschlossen. Aufgrund der augenblicklichen Situation und des möglichen Ausfalls der Sommerfreizeiten, wäre eine Nutzung der Schulsportanlagen für die Organisatoren von Kinder- und Jugendfreizeiten eine sehr gute Alternative. Um die Schulsportanlagen optimal zu nutzen, ist es von Vorteil, wenn den Organisatoren von Kinder- und Jugendfreizeiten eine Aufstellung aller Schulsportanlagen zur Verfügung gestellt würde, damit für die einzelnen Stadtteile ein alternatives Ferienprogramm zu den möglicherweise ausfallenden Sommerferienzeiten aufgestellt werden kann.