• Wahlkreis 11: Eilbek, Jenfeld, Marienthal, Tonndorf und Wandsbek

Drucksache: 23/395 |
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Die Antworten des Senates in Drs. 23/290 zu den Sportstättenbedarfen in den Bezirken müssen kritisch hinterfragt werden.

Der Rechnungshof hatte bereits 2011 beanstandet, dass den aus öffentlichen Mitteln finanzierten Sportstättenbau- und -instandhaltungsmaßnahmen „keine auf aktuelle Daten gestützte, langfristige und valide Bedarfsplanung mit konkreten Zielen und Maßnahmen zugrunde“ liegt (siehe auch Rechnungshofbe- richt von 2021). Im Rechnungshofbericht 2021 kritisiert der Rechnungshof bereits die Antworten vom Senat, die der Senat in Drs. 23/290 am 09.05.2025 gegeben hat:

„Ein wirtschaftlicher und sparsamer Einsatz staatlicher Mittel im Bereich des Sportstättenbaus setzt voraus, dass er bedarfsgerecht auf Basis einer validen Sportstättenbedarfsplanung erfolgt. Die ergriffenen Initiativen werden dem nicht gerecht, weil ihnen jeweils nur eine ausschnittsweise Betrachtung zugrunde liegt“

Daher hat der Rechnungshof in seinem Bericht 2021 erneut festgestellt:

„Folglich fehlt es an einer systematischen und umfassenden Erfassung der Sportbedarfe und an einer darauf aufbauenden strategischen Planung. Die hierfür erforderlichen Bedarfsanalysen müssen auf Basis gleicher Kriterien und Verfahren erfolgen, welche die Behörde für Inneres und Sport (BIS) aufgrund ihrer übergeordneten Zuständigkeit für die Sportstättenbedarfsplanung hamburgweit entwickeln und festlegen muss.“