• Wahlkreis 11: Eilbek, Jenfeld, Marienthal, Tonndorf und Wandsbek

Drucksache: 22/16728 |
Datum: |
Urheber:


Der Senat erlässt immer mehr Vorkaufsrechtsverordnungsgebiete nach § 25 BauGB in Hamburg. In Tonndorf wurde im Januar 2020 eine Vorkaufsrechtsverordnung erlassen. Nach der Drs. 22/14773 wurden in diesem Vorkaufsrechtsgebiet in Tonndorf bisher genau zwei Einfamilienhausgrundstücke von der Stadt erworben.

Zum Bebauungsplanentwurf Tonndorf 36 haben sich während der Öffentlichen Plandiskussion mehrere Bürger beschwert, dass die betroffenen Grundeigentümer bei Erlass der Vorkaufsrechtsverordnung nicht ausreichend informiert wurden. Die Bezirksverwaltung konnte Fragen zur Vorkaufsrechtsverordnung nur unsicher beantworten. Zudem sind die Anlieger nicht mit in den Entschei- dungsprozess vor Erlass der Verordnung eingebunden worden.

Gegen den Entwurf des Bebauungsplanes Tonndorf 36 hat sich eine Bürgerinitiative formiert und eine Sammelpetition bei der Bezirksversammlung Wandsbek eingereicht. Die CDU-Bezirksfraktion Wandsbek spricht sich klar gegen die Fortführung des vom Bezirksamt Wandsbek vorgelegten Entwurfes des Bebauungsplanes Tonndorf 36 aus.