Drucksache:
23/457 |
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Am 03.12.2024 hat die CDU-Bezirksfraktion Wandsbek ein Auskunftsersuchen an die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) mit dem Titel „Rodigallee: Aufgeschoben, ist nicht aufgehoben“ eingereicht (BV-Drs. 22-0680). Trotz mehrfachen Nachfragens durch die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung Wandsbek liegt auch 18 Wochen nach Ablauf der Frist keine Antwort vor. Laut § 27 BezVG liegt die Beantwortungsfrist von Auskunftsersuchen, die sich an Fachbehörden richten, bei sechs Wochen. Die Nichteinhaltung dieser Frist ist somit ein Verstoß gegen § 27 BezVG. Damit wird ein wichtiges demokratisches Kontrollinstrument der Bezirke vom Senat missachtet.