Drucksache:
22/15293 |
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Aus den Antworten auf die Drs. 22/15086 „Außenstände bei Sportvereinen für die Abrechnung im Rahmen der Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT-Leistungen)“
ergeben sich Nachfragen. Es ist unverständlich, dass Sportvereine nicht nur so lange auf die Erstattung warten, sondern häufig regelrecht darum kämpfen müssen, wie es zum Beispiel bei dem Bramfelder Sportverein von 1945 e.V. der Fall ist. Dort belaufen sich die strittigen Beträge auf rund 34.790 Euro. Weitere Sportvereine sind zudem betroffen und bisher ist noch keine Klärung in Sicht.