Ob Demonstrationen, Bundesligaspiele, Großveranstaltungen oder steigende Kriminalität – seit Jahren sind Hamburgs Polizeibeamte an ihrer Belastungsgrenze angelangt. Um den Polizeivollzug in der Fläche zu entlasten, werden seit Jahren Angestellte im Polizeidienst (AiP) beschäftigt. Sie sind unter anderem für die Durchführung von Objektschutzmaßnahmen an diplomatischen oder jüdischen Einrichtungen oder im Rahmen des Verkehrsordnungsdienstes zuständig. Neben den „normalen“ AiP gibt es seit dem Jahre 2019 auch die AiP-Lokale Präsenz (LP), die bei den Regionalpolizeikommissariaten angegliedert sind und die zusätzlich zu den oben genannten Tätigkeiten für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zum Beispiel bei Verstößen gegen das Hamburgische Wegegesetz, des Hundegesetzes bei unzulässiger Abfallentsorgung zuständig sind. Auch dies ist eine sehr sinnvolle Maßnahme zur Erhöhung des Sicherheitsempfindens der Bevölkerung.
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23/1421 |
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