Das Fundament des organisierten Sports in Hamburg sind die Sportvereine und ihre Mitglieder. Sie leisten in der Kinder- und Jugendarbeit einen sehr wichtigen Beitrag. Hierbei sollten sie unterstützt und nicht durch übermäßigen Verwaltungsaufwand behindert werden. Doch seit dem 1. Januar 2022 ist das Abrechnungsverfahren des erfolgreichen Programms „Kids in die Clubs“ überarbeitet worden. Die Abrechnung der Vereinsmitgliedschaften der bildungs- und teilhabeberechtigten Kinder und Jugendlichen erfolgt nun entweder direkt zwischen den Leistungsberechtigten und dem jeweiligen Sportverein oder direkt zwischen dem Bezirksamt Eimsbüttel und dem jeweiligen Verein. Eine zentrale Abrechnung – der Kinder die einen Anspruch auf soziokulturelle Teilhabe haben – erfolgt somit nicht mehr. Der Hamburger Senat beruft sich auf eine bundeseinheitliche Neuregelung, welche diese Änderung nötig gemacht hätte (vergleiche Drs. 22/6856). In dieser Drucksache führt die Behörde für Inneres und Sport weiterhin aus, man wolle das neue Verfahren aber möglichst gängig und erfolgreich gestalten, wenn jedoch viele nicht mitgenommen werden, gäbe es Handlungsbedarf, primär in Richtung Bundesebene. Eine Evaluation des neuen Verfahrens, das die Sozialbehörde bereits vornehmen wollte, liegt noch immer nicht vor.
Das neue Verfahren führt für alle Vereine zu deutlich höherem Verwaltungsaufwand, besonders kleinere Vereine ohne hauptamtliche Geschäftsführung sehen sich dazu kaum noch in der Lage. Doch nicht nur hier tun sich Probleme auf: Es finden auch deutlich weniger Kids den Weg in die Sportvereine. So wurden gegenüber dem Vorjahr bis zur Mitte dieses Jahres rund 20 Prozent weniger neue Teilnehmer registriert (vergleiche https://www.abendblatt.de/sport/article236264571/Mehr-Buerokratie- weniger-Kids-in-den-Sportclubs.html). Daher besteht hier aus Sicht der CDU-Fraktion dringend Handlungsbedarf.
Der rot-grüne Senat sollte sich auf Bundesebene für eine unbürokratische Lösung einsetzen, die eine Länderöffnungsklausel beinhaltet, damit eine zentrale Abrechnung für die Sportvereine wieder möglich ist. Die von der Sozialbehörde angekündigte Evaluation des neuen Abrechnungsverfahrens sollte zudem – in enger Abstimmung mit dem organisierten Sport (insbesondere der Hamburger Sportjugend) – bis spätestens Ende des Jahres 2022 vorgenommen werden. Abschließend ist gemeinsam mit den betroffenen Akteuren eine Lösung zu finden, welche den Verwaltungsaufwand redu- ziert und sich an dem etablierten Abrechnungsverfahren orientiert.