• Wahlkreis 11: Eilbek, Jenfeld, Marienthal, Tonndorf und Wandsbek

Drucksache: 23/3567 |
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Die Pflicht zur regelmäßigen Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen gemäß § 17b Hamburgisches Abwassergesetz (HmbAbwG) ist ein zentrales Instrument des vorsorgenden Gewässer- und Bodenschutzes. Ziel der gesetzlichen Regelung ist es, das Austreten schadstoffbelasteter Abwässer aus undichten Leitungen frühzeitig zu erkennen und dadurch Einträge in Boden und Grundwasser zu verhindern. Angesichts vielfach jahrzehntealter Leitungsbestände handelt es sich dabei um eine präventive Schutzmaßnahme mit umweltpolitischer Bedeutung.

Die gesetzlichen Vorgaben gelten unterschiedslos für alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer. Ein Verstoß gegen § 17b HmbAbwG stellt gemäß § 24 Absatz 1 Nummer 29 HmbAbwG eine Ordnungswidrigkeit dar und kann entsprechend geahndet werden.

Damit sind private Eigentümerinnen und Eigentümer gesetzlich verpflichtet, ihre
Abwasserleitungen regelmäßig prüfen zu lassen und müssen in der Praxis zum Teil erhebliche Kosten für gegebenenfalls notwendige Sanierungen der Abwasserleitung tragen. Die gesetzlichen Vorgaben werden gegenüber Bürgerinnen und Bürgern entsprechend als verbindliche Pflicht ausgestaltet.