• Wahlkreis 11: Eilbek, Jenfeld, Marienthal, Tonndorf und Wandsbek

Drucksache: 23/4165 |
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Die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verpflichtet die Mitgliedstaaten, grundsätzlich bis spätestens 2027 einen guten ökologischen und chemischen Zustand der Oberflächengewässer sowie einen guten chemischen und mengenmäßigen Zustand des Grundwassers zu erreichen. Sie stellt damit eines der zentralen Instrumente der europäischen Wasserpolitik dar und verfolgt einen integrativen Ansatz, der Gewässerschutz, nachhaltige Nutzung und ökologische Wiederherstellung miteinander verbindet. Dieses Ziel ist verbindliches europäisches Recht und wurde bereits im Jahr 2000 beschlossen. Dabei verlangt die Richtlinie eine flussgebietsbezogene Bewirtschaftung über administrative Grenzen hinweg.

Die Umsetzung der WRRL erfolgt in mehrjährigen Bewirtschaftungszyklen, in denen jeweils Zustandsbewertungen, Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne fortgeschrieben werden. Nach mehr als zwei Jahrzehnten Umsetzung befindet sich Europa aktuell im dritten Bewirtschaftungszeitraum (2021 bis 2027) – und damit in der entscheidenden Phase. Dieser Zeitraum ist von besonderer Bedeutung, da nach der Systematik der Richtlinie weitere Fristverlängerungen nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig sind.