• Wahlkreis 11: Eilbek, Jenfeld, Marienthal, Tonndorf und Wandsbek

Drucksache: 23/1428 |
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Bislang werden Tatverdächtige und Opfer, die neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, in Hamburg wie bundesweit ausschließlich als Deutsche erfasst. Dies führt zu einem unvollständigen Bild des Kriminalitätsgeschehens und erschwert eine präzise Analyse. Nordrhein-Westfalen hat mit einem Erlass von Innenminister Herbert Reul (CDU) diese Lücke geschlossen und weist rückwirkend ab 1. Juli 2025 auch Mehrfachstaatsangehörigkeiten aus, auch wenn diese gemäß der bundeseinheitlichen Richtlinien noch nicht an das Bundeskriminalamt (BKA) übermittelt werden.

Das Beispiel Nordrhein-Westfalens, das die Kriminalstatistik für das Jahr 2023 bereits nach den neuen Richtlinien ausgewertet hat, zeigt: Rund jeder sechste Tatverdächtige mit deutscher Staatsangehörigkeit verfügt über eine weitere Staatsangehörigkeit. Damit wird nicht nur die Kriminalitätsstatistik präzisiert und falschen Interpretationen vorgebeugt, sondern auch die Arbeit der Polizei und der Justiz gestärkt. Mehrfachstaatsangehörigkeiten können in der Praxis etwa bei der Beurteilung von Fluchtgefahr oder bei Mehrfachidentitäten sicherheitsrelevant sein.

Transparenz ist ein wesentlicher Baustein für Vertrauen in staatliches Handeln. Hamburg sollte sich deshalb an Nordrhein-Westfalen orientieren und ebenfalls die Erfassung von Mehrfachstaatsangehörigkeiten in der Kriminalitätsstatistik einführen. Daneben ist es wichtig, dass diese Erfassung künftig auch bundesweit erfolgt und in die Bundes-PKS einfließt.