Drucksache:
22/17107 |
Datum:
|
Urheber:
Hier können Sie die Drucksache einsehen:
Die hierauf anzuwendende Rahmenzuweisung für den Betrieb und die Unterhaltung der Gewässer ist strukturell nicht auskömmlich, weil die Flächen- und Anlagenansätze fortgeschrieben werden müssen (BV-Drs. Wandsbek 21-0937 und 21-5745).
Sogar die Senatsvertreterinnen und -vertreter mussten im Umweltausschuss zugeben, dass die Rahmenzuweisung in der bisherigen Höhe von den Bezirksämtern als knapp empfunden wird.