• Wahlkreis 11: Eilbek, Jenfeld, Marienthal, Tonndorf und Wandsbek

Drucksache: 22/17107 |
Datum: |
Typ: |


Die hierauf anzuwendende Rahmenzuweisung für den Betrieb und die Unterhaltung der Gewässer ist strukturell nicht auskömmlich, weil die Flächen- und Anlagenansätze fortgeschrieben werden müssen (BV-Drs. Wandsbek 21-0937 und 21-5745).

Sogar die Senatsvertreterinnen und -vertreter mussten im Umweltausschuss zugeben, dass die Rahmenzuweisung in der bisherigen Höhe von den Bezirksämtern als knapp empfunden wird.