• Wahlkreis 11: Eilbek, Jenfeld, Marienthal, Tonndorf und Wandsbek

Drucksache: 22/13945 |
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Bereits seit Monaten ist die Strecke von der Brauhausstraße über die Mühlenstraße und weiter über die Krausestraße durch Staus bekannt, denn Bauarbeiten waren hier bis vor Kurzem im vollen Gange. Erst auf der Krausestraße (Bezirk Hamburg-Nord) und dann in der Mühlenstraße und der daran anschließenden Brauhausstraße (Bezirk Wandsbek). Vielerorts sind Baustellen eingerichtet. Überraschen dürfte die Nutzerinnen und Nutzer der Brauhausstraße, dass die Fahrstreifenreduzierung keinesfalls nur während der Bauphase eingerichtet wurde.

Nein, hier wurden zwei Fahrspuren in eine Protected Bike-Lane umgewandelt, das heißt, dass es zwei Fahrstreifen weniger für Autos, Busse und den Wirtschaftsverkehr auf der Verbindungsstraße gibt. Wobei die Protektion des Radwegs nur auf der westlichen Seite besteht. Die Wegeführung des neuen Radwegs ist absurd: Die Führung der Bike-Lane wechselt munter von den Nebenflächen auf die Straße und wieder zurück. Fahrradfahrer beschweren sich über diese eigenwillige Wegeführung. Der neue Radweg – insbesondere auf der östlichen Seite – sei unsicherer als vorher und die wirklich sanierungsbedürftigen Teile des Radwegs wurden nicht angefasst. Die Staus, die durch diese Maßnahme ausgelöst werden, erstrecken sich über diese Straße hinaus und stehen in keinem Verhältnis zu der neuen Radroute, die eine Länge von circa 200 m besitzt. Bei dieser Aktion handelt es sich um eine Vorabmaßnahme. Bereits 2026 solle die tatsächliche Grundinstandsetzung der Straße erfolgen und somit erneut eine Baustelle geplant und eingerichtet werden. Weder wurde der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft der Bezirksversammlung Wandsbek über diese Vorabmaßnahme informiert, noch spielte es eine Rolle, dass es sich bei diesem Abschnitt um eine „wichtige Verbindung zwischen der City Nord / dem Flughafen Hamburg und dem Südosten“ (Horner Kreisel/BAB 24) handelt. Das ist einem Auskunftsersuchen der CDU-Fraktion im Bezirk Wandsbek zu entnehmen (siehe BV-Drs. 21-7874.1).