Die Freie und Hansestadt Hamburg unterhält im Rahmen ihres tierschutzrechtlichen Auftrags Kooperationsvereinbarungen mit Tierheimen, die für die Verwahrung, Versorgung und Vermittlung herrenloser, aufgefundener oder abgegebener Hunde verantwortlich sind.
Diese Einrichtungen sehen sich – auch infolge gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Entwicklungen – zunehmend mit Überbelegungen, steigenden Unterbringungszeiten sowie erheblichen finanziellen und personellen Belastungen konfrontiert. Die Aufnahmefähigkeit vieler Einrichtungen ist bereits heute ausgeschöpft.
Die Anzahl schwer vermittelbarer Hunde hat deutlich zugenommen. Zugleich bestehen strukturelle Hindernisse bei der Weitervermittlung insbesondere älterer, auffälliger oder gesundheitlich eingeschränkter Tiere.
Ein nachweislich geeigneter Anreiz zur Steigerung der Vermittlungszahlen stellt die vollständige oder teilweise Befreiung von der Hundesteuer dar. Verschiedene Kommunen, darunter unter anderem die Stadt Uelzen, haben diesbezüglich bereits positive Erfahrungen gesammelt.
Wichtig ist dabei jedoch, dass sich eine solche Steuerbefreiung ausschließlich auf Hunde bezieht, die in Hamburg von Privatpersonen oder Behörden direkt an Hamburger Tierschutzvereine (eingetragene Vereine) übergeben wurden. Sie soll nicht für Hunde gelten, die aus dem Ausland über sogenannte Auslandstierschutzorganisationen importiert und vermittelt wurden. Der Transport von Tieren nach Deutschland verringert das Tierleid in den Ursprungsländern nicht nachhaltig und setzt stattdessen falsche Anreize für den internationalen Tierhandel.